Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2022/1632 zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Ausnahme für Blei in Loten, in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und von Leiterplatten, in Verbindungen von elektrischen Kabeln, in Abschirmungen und ummantelten Steckverbindern zur Verwendung in bestimmten Geräten für die Magnetresonanztomographie (MRT) wird erneuert.
  • Die Erneuerung der Ausnahme wird mit einem geänderten Anwendungsbereich gewährt.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 28.02.2023 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2022/1632 (Änderung des Anhang IV der Richtlinie 2011/65/EU)


22.09.2022
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