Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2022/277 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in einseitig gesockelten (Kompakt-) Leuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke < 30 W mit einer Lebensdauer von 20 000Stunden oder mehr wird erneuert.
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Die Bestimmungen müssen bis zum 30.09.2022 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2022/277 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


24.02.2022
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