Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2022/281 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in einseitig gesockelten (Kompakt-) Leuchtstofflampen für besondere Verwendungszwecke wird erneuert.
Die Bestimmungen müssen bis zum 30.09.2022 in nationales Recht umgesetzt werden.
RL (EU) 2022/281 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)
24.02.2022