Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2020/1068 zur Änderung von Anhang I und V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Anhang I und Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 werden geändert, um Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens sowie Rechtsvorschriften, die gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung, gemäß der Biozid-Verordnung, gemäß der REACH-Verordnung, gemäß der POP-Verordnung und Vorschriften, die für Quecksilber und Quecksilberverbindungen erlassen wurden, zu berücksichtigen.
  • In Anhang I werden einige Zollcodes aktualisiert.
  • Anhang I und Anhang V werden neu gefasst.
  •  

Die Verordnung tritt am 10.05.2022 in Kraft und gilt ab dem 01.07.2022 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2022/643


20.04.2022
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