Annullierung der Genehmigung von Tolylfluanid in Biozidprodukten der Produktart 7
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1990 zur Annullierung der Genehmigung von Tolylfluanid als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 7 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Verwendung von Tolylfluanid in Biozidprodukten und behandelten Waren gibt Anlass zu erheblichen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der betreffenden Biozidprodukte und behandelten Waren.
- Die Genehmigung von Tolylfluanid als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 7 wird annulliert.
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1087 wird mit Wirkung vom 10. November 2022 aufgehoben.
- Behandelte Waren, die mit Tolylfluanid für die Produktart 7 behandelt wurden oder dieses enthalten, dürfen ab dem 10.05.2023 nicht mehr in der Union in Verkehr gebracht werden.
Die Verordnung tritt am 10.11.2022 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1990
21.10.2022