Annullierung der Genehmigung von Tolylfluanid in Biozidprodukten der Produktart 7

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1990 zur Annullierung der Genehmigung von Tolylfluanid als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 7 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Verwendung von Tolylfluanid in Biozidprodukten und behandelten Waren gibt Anlass zu erheblichen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der betreffenden Biozidprodukte und behandelten Waren.
  • Die Genehmigung von Tolylfluanid als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 7 wird annulliert.
  • Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1087 wird mit Wirkung vom 10. November 2022 aufgehoben.
  • Behandelte Waren, die mit Tolylfluanid für die Produktart 7 behandelt wurden oder dieses enthalten, dürfen ab dem 10.05.2023 nicht mehr in der Union in Verkehr gebracht werden.
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Die Verordnung tritt am 10.11.2022 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1990


21.10.2022
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