Änderung des Chemikaliengesetzes

Im BGBl. 2023 Teil I Nr. 313 wurde das vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Einführung eines Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur systematischen Auswertung der Daten über Vergiftungen
  • Anpassung der Aufgaben des BfR im Bereich der Guten Laborpraxis (GLP) an europäische und OECD-Vorgaben
  • Überarbeitung des Bußgeldblanketts zur Sanktionierung von Verstößen gegen EU-Vorschriften im Bereich des Chemikalienrechts
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Das Gesetz tritt am 24.11.2023 in Kraft. Davon abweichend tritt Artikel 1 Nr. 9 (Vergiftungsregister) am 01.01.2026 in Kraft.

Gesetzestext


23.11.2023
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