Änderung des Chemikaliengesetzes
Im BGBl. 2023 Teil I Nr. 313 wurde das vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Einführung eines Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zur systematischen Auswertung der Daten über Vergiftungen
- Anpassung der Aufgaben des BfR im Bereich der Guten Laborpraxis (GLP) an europäische und OECD-Vorgaben
- Überarbeitung des Bußgeldblanketts zur Sanktionierung von Verstößen gegen EU-Vorschriften im Bereich des Chemikalienrechts
Das Gesetz tritt am 24.11.2023 in Kraft. Davon abweichend tritt Artikel 1 Nr. 9 (Vergiftungsregister) am 01.01.2026 in Kraft.
23.11.2023