Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Metofluthrin in Biozidprodukten der Produktart 18
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1086 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Metofluthrin wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 31.10.2023 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Metofluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2024 verschoben.
Der Beschluss tritt am 25.06.2023 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1086
05.06.2023