Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Deltamethrin in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1088 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Deltamethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Deltamethrin wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Deltamethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 30.09.2023 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Deltamethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.03.2026 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 25.06.2023 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1088


05.06.2023
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