Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupfer(II)-oxid in Biozidprodukten der Produktart 8
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2100 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupfer(II)-oxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Kupfer(II)-oxid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von Kupfer(II)-oxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 läuft am 31.01.2024 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Kupfer(II)-oxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.07.2026 verschoben.
Der Beschluss tritt am 19.10.2023 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2100
29.09.2023