Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Alpha-Chloralose in Biozidprodukten der Produktart 14

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2378 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Alpha-Chloralose zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Alpha-Chloralose wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Alpha-Chloralose zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 läuft am 31.12.2023 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Alpha-Chloralose zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2026 verschoben.
  •  

Der Beschluss tritt am 23.10.2023 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2378


03.10.2023
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×