Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupferhydroxid in Biozidprodukten der Produktart 8

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2386 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupferhydroxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Kupferhydroxid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Kupferhydroxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 läuft am 31.01.2024 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Kupferhydroxid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.07.2026 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 19.10.2023 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2386


02.10.2023
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