Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Salzsäure in Biozidprodukten der Produktart 2
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2619 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Salzsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Salzsäurewurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von Salzsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 läuft am 30.04.2024 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Salzsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2026 verschoben.
Der Beschluss tritt am 17.12.2023 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2619
27.11.2023