Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Salzsäure in Biozidprodukten der Produktart 2

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2619 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Salzsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Salzsäurewurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Salzsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 läuft am 30.04.2024 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Salzsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2026 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 17.12.2023 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2619


27.11.2023
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