Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on in Biozidprodukten der Produktart 8
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/471 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff 4,5-Dichlor-2-octyl-2H-isothiazol-3-on („DCOIT”) wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von DCOIT zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 läuft am 30.06.2023 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von DCOIT zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2025 verschoben.
Der Beschluss tritt am 26.03.2023 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2023/471
06.03.2023