Änderung der Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Im Amtsblatt der EU wurde die Richtlinie (EU) 2023/171 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Für die Verwendung von sechswertigem Chrom als Korrosionsschutzmittel im Arbeitsmedium des geschlossenen Kreislaufs aus Kohlenstoffstahl von Gasabsorptionswärmepumpen wird eine befristete Ausnahme gewährt.
  •  

Die Bestimmungen müssen bis zum 31.08.2023 in nationales Recht umgesetzt werden.

RL (EU) 2023/171 (Änderung des Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU)


26.01.2023
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