Genehmigung von (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 19
Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1079 zur Genehmigung von (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat [CAS-Nr. 78617-58-0] wird als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 (Repellentien und Lockmittel) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.06.2023 festgelegt.
- Entsprechende Biozidprodukte dürfen nur vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind.
- Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
- Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
Die Verordnung tritt am 25.06.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1079
05.06.2023