Genehmigung von (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat als Wirkstoff in Biozidprodukten der Produktart 19

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1079 zur Genehmigung von (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • (13Z)-Hexadec-13-en-11-in-1-yl-acetat [CAS-Nr. 78617-58-0] wird als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 (Repellentien und Lockmittel) genehmigt. Als Zeitpunkt der Genehmigung ist der 01.06.2023 festgelegt.
  • Entsprechende Biozidprodukte dürfen nur vermarktet werden, wenn sie von einer zuständigen Behörde zugelassen sind.
  • Für die Prüfung der Zulassungsanträge wurden Sonderbestimmungen festgelegt.
  • Die Genehmigung ist auf 10 Jahre befristet.
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Die Verordnung tritt am 25.06.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1079


05.06.2023
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