Änderung von Anhang XVII REACH hinsichtlich Formaldehyd und Formaldehydabspaltern

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/1464 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] hinsichtlich Formaldehyd und Formaldehydabspaltern veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Ab dem 06.08.2026 dürfen Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie hinsichtlich der Freisetzung von Formaldehyd in die Raumluft den Grenzwert 0,062 mg/m3 überschreiten. Für andere Erzeugnisse gilt der Grenzwert 0,080 mg/m3.
  • Ab dem 06.08.2027 dürfen bestimmte Straßenfahrzeuge nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie hinsichtlich der Freisetzung von Formaldehyd in den Fahrzeuginnenraum den Grenzwert 0,062 mg/m3 überschreiten.
  • Die Prüfbedingungen werden in Anlage 14 festgelegt.
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Die Verordnung tritt am 06.08.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2023/1464 (Änderung Anhang XVII REACH)


17.07.2023
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