Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/1656 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wird geändert, um Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens sowie Rechtsvorschriften, die gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung, gemäß der Biozid-Verordnung und gemäß der REACH-Verordnung erlassen wurden, zu berücksichtigen.
Die Verordnung tritt am 14.09.2023 in Kraft und gilt ab dem 01.11.2023 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
25.08.2023