Änderung von Anhang XVII REACH hinsichtlich hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Synthetische Polymermikropartikel dürfen nicht als solche oder in Gemischen absichtlich zugesetzt in einer Konzentration von 0,01 Gewichtsprozent oder mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Synthetische Polymermikropartikel werden definiert als feste Polymere, die bestimmte Bedingungen hinsichtlich Zusammensetzung, Form, Größe und Oberfläche erfüllen. Von der Definition ausgenommen sind
    • natürliche Polymere, die nicht chemisch modifiziert wurden
    • abbaubare Polymere
    • wasserlösliche Polymere
    • Polymere ohne Kohlenstoffatome
  • Für das Verbot des Inverkehrbringens sind Ausnahmen festgelegt. Es gilt beispielsweise nicht für
    • synthetische Polymermikropartikel zur Verwendung in Industrieanlagen,
    • Arzneimittel und Tierarzneimittel,
    • Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe,
    • Futtermittel,
    • In-vitro-Diagnostika,
    • synthetische Polymermikropartikel, die durch technische Mittel eingeschlossen werden
  • Für einzelne Verwendungsbereiche werden Übergangsfristen eingeräumt.
  • Es werden verschiedene Kennzeichnungs-, Informations- und Berichtspflichten für Akteure in der Lieferkette eingeführt.
  •  

Die Verordnung tritt am 17.10.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2023/2055 (Änderung Anhang XVII REACH)


27.09.2023
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