Änderung von Anhang XVII REACH hinsichtlich hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] hinsichtlich synthetischer Polymermikropartikel veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Synthetische Polymermikropartikel dürfen nicht als solche oder in Gemischen absichtlich zugesetzt in einer Konzentration von 0,01 Gewichtsprozent oder mehr in Verkehr gebracht werden.
- Synthetische Polymermikropartikel werden definiert als feste Polymere, die bestimmte Bedingungen hinsichtlich Zusammensetzung, Form, Größe und Oberfläche erfüllen. Von der Definition ausgenommen sind
- natürliche Polymere, die nicht chemisch modifiziert wurden
- abbaubare Polymere
- wasserlösliche Polymere
- Polymere ohne Kohlenstoffatome
- Für das Verbot des Inverkehrbringens sind Ausnahmen festgelegt. Es gilt beispielsweise nicht für
- synthetische Polymermikropartikel zur Verwendung in Industrieanlagen,
- Arzneimittel und Tierarzneimittel,
- Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe,
- Futtermittel,
- In-vitro-Diagnostika,
- synthetische Polymermikropartikel, die durch technische Mittel eingeschlossen werden
- Für einzelne Verwendungsbereiche werden Übergangsfristen eingeräumt.
- Es werden verschiedene Kennzeichnungs-, Informations- und Berichtspflichten für Akteure in der Lieferkette eingeführt.
Die Verordnung tritt am 17.10.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2023/2055 (Änderung Anhang XVII REACH)
27.09.2023