Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/464 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der REACH-Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • In den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 wird eine Tabelle aufgenommen, in der eine umfassende Liste der internationalen Prüfmethoden mit Fundstelle aufgeführt ist.
  • Die umfassenden Beschreibungen der Prüfmethoden im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008, die nicht mehr der neuesten Version einer internationalen Prüfmethode entsprechen, werden gestrichen.
  • Bestimmte aufgeführte Prüfmethoden werden nicht mehr als geeignet angesehen, um neue Informationen gemäß der REACH-Verordnung zu gewinnen, und werden gestrichen.
  •  

Die Verordnung tritt am 26.03.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 2023/464


06.03.2023
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×