Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/464 zur Änderung — zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt — des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der REACH-Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 wird eine Tabelle aufgenommen, in der eine umfassende Liste der internationalen Prüfmethoden mit Fundstelle aufgeführt ist.
- Die umfassenden Beschreibungen der Prüfmethoden im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008, die nicht mehr der neuesten Version einer internationalen Prüfmethode entsprechen, werden gestrichen.
- Bestimmte aufgeführte Prüfmethoden werden nicht mehr als geeignet angesehen, um neue Informationen gemäß der REACH-Verordnung zu gewinnen, und werden gestrichen.
Die Verordnung tritt am 26.03.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
06.03.2023