Änderung der CLP-Verordnung hinsichtlich neuer Gefahrenklassen
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- In Anhang I der CLP-Verordnung werden Abschnitte für folgende Gefahrenklassen aufgenommen:
- Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit
- Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt
- Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften (PBT- und vPvB-Eigenschaften)
- Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften (PMT- und vPvM-Eigenschaften)
- Hinsichtlich der neuen Gefahrenklassen werden die Einstufungskriterien, die Kodierungen der Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien sowie die Kennzeichnungsanforderungen festgelegt.
- Für die Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften der neuen Gefahrenklassen gelten folgende Termine:
- Stoffe, die erstmalig in Verkehr gebracht werden, sind spätestens ab dem 01.05.2025 gemäß den geänderten Kriterien einzustufen und zu kennzeichnen.
- Stoffe, die vor dem 01.05.2025 in Verkehr gebracht wurden, sind spätestens ab dem 01.11.2026 gemäß den geänderten Kriterien einzustufen und zu kennzeichnen (weitere Übergangsfrist von 18 Monaten).
- Gemische, die erstmalig in Verkehr gebracht werden, sind spätestens ab dem 01.05.2026 gemäß den geänderten Kriterien einzustufen und zu kennzeichnen.
- Gemische, die vor dem 01.05.2026 in Verkehr gebracht wurden, sind spätestens ab dem 01.05.2028 gemäß den geänderten Kriterien einzustufen und zu kennzeichnen (weitere Übergangsfrist von 24 Monaten).
- Lieferanten können die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften bereits vor dem jeweiligen Zeitpunkt, ab dem die Verpflichtungen gelten, freiwillig anwenden.
- Für die EUH-Sätze zur Kennzeichnung der PBT- und vPvB-Eigenschaften sowie zur Kennzeichnung der PMT- und vPvM-Eigenschaften werden Vorrangregeln festgelegt.
- In Anhang II der CLP-Verordnung werden die Kriterien der Anwendung des EUH210 (“Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.”) hinsichtlich endokriner Disruptoren erweitert.
Die Verordnung tritt am 20.04.2023 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
31.03.2023