Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
Im BGBl. 2024 Teil I Nr. 43 wurde die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Hinsichtlich der Abgaberegelungen wird eine Ausnahme für die Abgabe von Kraftstoffen für den Luftverkehr an Betankungseinrichtungen aufgenommen.
- In Anlage 1 (Inverkehrbringensverbote) werden folgende Einträge gestrichen
- Eintrag 1 (Formaldehyd) zum 07.08.2026 und
- Eintrag 3 (Pentachlorphenol),
da sie wegen unmittelbar geltender EU-Regelungen nicht mehr anwendbar sind.
Vorbehaltlich der Streichung von Eintrag 1 in Anlage 1 treten die Änderungen am 16.02.2024 in Kraft.
15.02.2024