Änderung der Gefahrstoffverordnung

Im BGBl. 2024 Teil I Nr. 384 wurde die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitschutzverordnungen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte hinsichtlich der Gefahrstoffverordnung sind:

  • Die Regelungen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B werden risikobasiert ausgestaltet.
  • Die bestehenden Regelungen zu Asbest werden ebenfalls an das Risikokonzept angepasst und zugleich zusammengefasst und aktualisiert.
  • In Anhang II (Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) wird

    • Eintrag Nummer 3 für Pentachlorphenol und seine Verbindungen gestrichen, da für diese Verbindungen bereits entsprechende Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen in der Verordnung (EU) 2019/1021 [POP-Verordnung] bestehen.
    • Eintrag Nummer 5 für Biopersistente Fasern an entsprechende Regelungen der Chemikalien-Verbotsverordnung angepasst.
  •  

Die Verordnung tritt am 05.12.2024 in Kraft.

Verordnungstext


04.12.2024
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