Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Hydrogencyanid in Biozidprodukten der Produktarten 8, 14 und 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1278 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Hydrogencyanid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8, 14 und 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Hydrogencyanid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8, 14 und 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Hydrogencyanid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8, 14 und 18 läuft am 30.09.2024 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Hydrogencyanid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8, 14 und 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.03.2027 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 02.04.2024 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1278


13.05.2024
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