Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von cis-Tricos-9-en in Biozidprodukten der Produktart 19
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1283 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von cis-Tricos-9-en zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff cis-Tricos-9-en wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von cis-Tricos-9-en zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 läuft am 30.09.2024 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von cis-Tricos-9-en zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.03.2027 verschoben.
Der Beschluss tritt am 04.06.2024 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1283
15.05.2024