Nichtgenehmigung von Willaertia magna c2c maky als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/241 zur Nichtgenehmigung von Willaertia magna c2c maky als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1985 wurde entschieden, Willaertia magna c2c maky nicht zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 (Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen) zu genehmigen.
  • Im August 2019 ging ein neuer Antrag auf Genehmigung von Willaertia magna c2c maky als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 11 ein.
  • Bei der Bewertung wurde festgestellt, dass nach wie vor nicht nachgewiesen wurde, dass Willaertia magna c2c maky bei der Bekämpfung von Legionella pneumophila hinreichend wirksam ist. Zudem wurden unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt festgestellt.
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Der Beschluss tritt am 06.02.2024 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/241


17.01.2024
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