Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Dinotefuran in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2410 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Dinotefuran zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Dinotefuran wurde zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Dinotefuran zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 30.11.2024 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Dinotefuran zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.11.2025 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 06.10.2024 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2410


16.09.2024
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