Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Pyriproxyfen in Biozidprodukten der Produktart 18
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2416 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Pyriproxyfen zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Pyriproxyfen wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von Pyriproxyfen zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 31.01.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Pyriproxyfen zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.07.2027 verschoben.
Der Beschluss tritt am 06.10.2024 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2416
16.09.2024