Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Formaldehyd in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2421 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung für Formaldehyd zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Der Wirkstoff Formaldehyd wurde zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
  • Die Genehmigung von Formaldehyd zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 läuft am 31.01.2025 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Formaldehyd zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.07.2027 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 06.10.2024 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2421


16.09.2024
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