Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Tralopyril Biozidprodukten der Produktart 21
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2945 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Tralopyril zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Tralopyril wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1091/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 genehmigt.
- Die Genehmigung von Tralopyril zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 läuft am 31.03.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Tralopyril zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.09.2027 verschoben.
Der Beschluss tritt am 22.12.2024 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2945
02.12.2024