Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Aluminiumphosphid in Biozidprodukten der Produktarten 14 und 18
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/732 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Aluminiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 14 und 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Aluminiumphosphid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 14 und 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von Aluminiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 14 und 18 läuft am 31.07.2024 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Aluminiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 14 und 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.01.2026 verschoben.
Der Beschluss tritt am 21.03.2024 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/732
01.03.2024