Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen in Biozidprodukten der Produktart 14
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/734 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Die Wirkstoffe Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen wurden zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 (Rodentizide) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigungen laufen am 30.06.2024 aus. Es wurden Anträge auf Verlängerung der Genehmigung eingereicht. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigungen aus Gründen, die die Antragsteller nicht zu verantworten haben, auslaufen, bevor über die Verlängerung entschieden ist.
- Das Ablaufdatum der Genehmigungen wird auf den 31.12.2026 verschoben.
Der Beschluss tritt am 20.03.2024 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/734
29.02.2024