Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Magnesiumphosphid in Biozidprodukten der Produktart 18
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/787 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Magnesiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Der Wirkstoff Magnesiumphosphid wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) genehmigt.
- Die Genehmigung von Magnesiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 31.07.2024 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Magnesiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.01.2026 verschoben.
Der Beschluss tritt am 24.03.2024 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2024/787
04.03.2024