Änderung von Anhang XVII REACH hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/2462 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe (Stoffe, die aufgrund ihrer Molekularstruktur potenziell zu PFHxA abgebaut oder in PFHxA umgewandelt werden) wird in Bezug auf bestimmte Verwendungen gezielt beschränkt.
  • Für die einzelnen Verwendungen werden spezifische Übergangszeiträume festgelegt.
  • Als Konzentrationsgrenzwerte werden 25 ppb für die Summe der PFHxA und ihrer Salze sowie 1000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe festgelegt.
  • Es werden bestimmte Ausnahmen gewährt.
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Die Verordnung tritt am 10.10.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2024/2462 (Änderung Anhang XVII REACH)


20.09.2024
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