Änderung der Verordnung zur Festlegung von Prüfmethoden

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/2492 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Anpassung der Prüfmethoden an den technischen Fortschritt veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Um die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren werden in den Anhang aufgenommen:
    • eine neue Prüfmethode für grundlegende physikalisch-chemische Eigenschaften
    • eine neue und zwei aktualisierte Prüfmethoden zur Bestimmung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in Bezug auf In-vitro-Prüfungen auf Immuntoxizität und Sensibilisierung durch Hautkontakt
    • drei aktualisierte Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität
  • Die überholten Fassungen der vollständigen Beschreibungen der Prüfmethoden aus den Teilen B und C des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 werden gestrichen.
  • Die Auflistung der Prüfmethoden für physikalisch-chemische Eigenschaften in Teil 0 Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 werden umstrukturiert und es werden einschlägige Prüfmethoden darin aufgenommen.
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Die Verordnung tritt am 14.10.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) Nr. 2024/2492


24.09.2024
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