22. ATP zur CLP-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/2564 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] hinsichtlich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Im Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung wird die Tabelle 3 geändert, um die Stoffliste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen anzupassen.
  • Unter anderem werden folgende Änderungen vorgenommen:
    • Aufnahme von Kupfer [spezifische Oberfläche > 0,67 mm2/ mg], Silber in verschiedenen Formen und 1H-Benzotriazol
    • Änderungen der Einträge für bestimmte Borverbindungen, n-Hexan, Formaldehyd, Ameisensäure und Peressigsäure
  • Die Änderungen gelten ab dem 01.05.2026. Sie können freiwillig bereits vor diesem Zeitpunkt angewendet werden.
  •  

Die Verordnung tritt am 20.10.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2024/2564 (22. ATP zur CLP-Verordnung)


30.09.2024
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