22. ATP zur CLP-Verordnung
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/2564 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] hinsichtlich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Im Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung wird die Tabelle 3 geändert, um die Stoffliste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen anzupassen.
- Unter anderem werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Aufnahme von Kupfer [spezifische Oberfläche > 0,67 mm2/ mg], Silber in verschiedenen Formen und 1H-Benzotriazol
- Änderungen der Einträge für bestimmte Borverbindungen, n-Hexan, Formaldehyd, Ameisensäure und Peressigsäure
- Die Änderungen gelten ab dem 01.05.2026. Sie können freiwillig bereits vor diesem Zeitpunkt angewendet werden.
Die Verordnung tritt am 20.10.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
Verordnung (EU) 2024/2564 (22. ATP zur CLP-Verordnung)
30.09.2024