Revision der CLP-Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/2865 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP-Verordnung] über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Kennzeichnungsvorschriften werden konkretisiert hinsichtlich Mindestschriftgröße, Schrift- und Hintergrundfarbe sowie Zeilen- und Buchstabenabstand.
  • Faltetiketten dürfen vorbehaltlos eingesetzt werden, wobei klare Anforderungen an ihre Gestaltung aufgestellt werden.
  • Es werden Regeln für die digitale Kennzeichnung eingeführt.
  • Die Vorschriften für unverpackte Stoffe und Gemische werden erheblich ausgeweitet hinsichtlich der Abgabe an Tankstellen und über Nachfüllstationen.
  • Zur besseren Einhaltung und Durchsetzung der CLP-Verordnung beim Online-Handel werden besondere Anforderungen an Online-Verkäufe eingeführt. Bei Fernabsatzangeboten müssen alle Kennzeichnungselemente angegeben werden. Zudem werden die Verpflichtungen hinsichtlich der Werbung geändert.
  • Die Vorschriften zur Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis werden geändert, um die Qualität des Verzeichnisses zu verbessern.
  • In bestimmten Situationen sind Händler von Gemischen verpflichtet, für die Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Notversorgung (PCN-Mitteilung) zu sorgen.
  • Die Einstufung von komplexen Stoffen (sogenannten MOCS) wird explizit geregelt. Für Pflanzenextrakte, einschließlich ätherischer Öle, gilt für fünf Jahre eine spezifische Ausnahmeregelung.
  • In der Regel sind die neuen Vorschriften spätestens zum 01.07.2026 anzuwenden. Davon abweichend sind die geänderten Vorschriften zur Aufmachung der Kennzeichnung spätestens zum 01.01.2027 anzuwenden. Stoffe und Gemische, die zum jeweiligen Anwendungstermin bereits in Verkehr gebracht sind, müssen für weitere zwei Jahre nicht den geänderten Vorschriften entsprechen (Abverkaufsfrist).
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Die Verordnung tritt am 10.12.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2024/2865 (Revision der CLP-Verordnung)


20.11.2024
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