Durchführungsverordnung zur Gewährung einer Ausnahme gemäß Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/3122 zur Gewährung einer Ausnahme gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 [F-Gas-Verordnung] hinsichtlich der Verwendung fluorierter Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr in Bluttransportboxen und Blutplasma-Kontaktschockfrostern veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Gemäß Anhang IV Nummer 4 der Verordnung (EU) 2024/573 ist das Inverkehrbringen in sich geschlossener Kälteanlagen, mit Ausnahme von Kühlern, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten, ab dem 01.01.2025 verboten, außer wenn dies zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen am Standort erforderlich ist.
- Abweichend von Anhang IV Nummer 4 der Verordnung (EU) 2024/573 wird das Inverkehrbringen von Bluttransportboxen und Blutplasma-Kontaktschockfrostern, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten, vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 genehmigt, sofern sie gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573 gekennzeichnet sind.
Die Verordnung tritt am 18.12.2024 in Kraft und gilt unmittelbar (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).
17.12.2024