Änderung der Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien

Im Amtsblatt der EU wurde die Verordnung (EU) 2024/3199 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 hinsichtlich der Auflistung von Pestiziden und Industriechemikalien veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien wird geändert, um Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens sowie Rechtsvorschriften, die gemäß der Pflanzenschutzmittelverordnung, gemäß der Biozid-Verordnung, gemäß der REACH-Verordnung und gemäß der POP-Verordnung erlassen wurden, zu berücksichtigen.
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Die Verordnung tritt am 20.01.2025 in Kraft und gilt ab dem 01.03.2025 (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich).

Verordnung (EU) 2024/3199


31.12.2024
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