Bekanntmachung über die harmonisierte Einstufung von Titandioxid

Im Amtsblatt der EU wurde die Bekanntmachung C/2025/6670 über die harmonisierte Einstufung von Titandioxid als karzinogener Stoff der Kategorie 2 durch Inhalation gemäß der CLP-Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Im Anschluss an mehrere Klagen wird klargestellt, dass Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 µm nicht der harmonisierten Einstufung als karzinogener Stoff der Kategorie 2 durch Inhalation unterliegt.
  • In Anhang VI Teil 1 der CLP-Verordnung werden Anmerkung W und Anmerkung 10 für nichtig erklärt.
  • Anhang II Teil 2 Nr. 2.12 (“Gemische, die Titandioxid enthalten”), einschließlich der ergänzenden Kennzeichnungselemente EUH211 und EUH212, werden für nichtig erklärt.
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Bekanntmachung (EU) 2025/6670


10.12.2025
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