Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupferpyrithion in Biozidprodukten der Produktart 21

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1778 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Kupferpyrithion zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Kupferpyrithion wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/984 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Kupferpyrithion zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 läuft am 31.12.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Kupferpyrithion zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 21 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.06.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 02.10.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1778


12.09.2025
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