Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Transfluthrin in Biozidprodukten der Produktart 18
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1806 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Transfluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Transfluthrin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 407/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 genehmigt.
- Die Genehmigung von Transfluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 31.10.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Transfluthrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.04.2028 verschoben.
Der Beschluss tritt am 02.10.2025 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1806
12.09.2025