Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Lambda-Cyhalothrin in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2283 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Lambda-Cyhalothrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Lambda-Cyhalothrin wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] genehmigt.
  • Die Genehmigung von Lambda-Cyhalothrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 31.03.2026 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Lambda-Cyhalothrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 30.09.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 07.12.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2283


17.11.2025
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