Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Deltamethrin in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2301 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Deltamethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Deltamethrin wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] genehmigt.
  • Die Genehmigung von Deltamethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 läuft am 31.03.2026 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Deltamethrin zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.03.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 07.12.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2301


17.11.2025
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