Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Spinosad in Biozidprodukten der Produktart 18

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/349 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Spinosad zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Spinosad wurde in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aufgenommen und gilt als gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-Verordnung] genehmigt.
  • Die Genehmigung von Spinosad zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 läuft am 30.04.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Spinosad zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.10.2027 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 16.03.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/349


24.02.2025
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