Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Bromessigsäure in Biozidprodukten der Produktart 4
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/360 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Bromessigsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Bromessigsäure wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1032/2013 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 genehmigt.
- Die Genehmigung von Bromessigsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 läuft am 30.06.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Bromessigsäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2027 verschoben.
Der Beschluss tritt am 17.03.2025 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/360
25.02.2025