Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Benzoesäure in Biozidprodukten der Produktarten 3 und 4

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/444 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Benzoesäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 3 und 4 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Benzoesäure wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1035/2013 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 3 und 4 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Benzoesäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 3 und 4 läuft am 30.06.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Benzoesäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 3 und 4 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.12.2027 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 27.03.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/444


07.03.2025
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