Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Phosphin freisetzendem Aluminiumphosphid in Biozidprodukten der Produktart 20

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/461 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Phosphin freisetzendem Aluminiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 20 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Phosphin freisetzendes Aluminiumphosphid wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1034/2013 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 20 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Phosphin freisetzendem Aluminiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 20 läuft am 30.06.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Phosphin freisetzendem Aluminiumphosphid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 20 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.01.2026 verschoben.
  •  

Der Beschluss tritt am 31.03.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/461


11.03.2025
Your browser is out-of-date!

Update your browser to view this website correctly. Update my browser now

×