Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Nonansäure in Biozidprodukten der Produktart 2

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/945 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Nonansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Nonansäure wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1039/2013 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Nonansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 läuft am 30.09.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Nonansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 2 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 31.03.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 12.06.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/945


23.05.2025
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