Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Octansäure in Biozidprodukten der Produktart 4

Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/946 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Octansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:

  • Octansäure wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 93/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 genehmigt.
  • Die Genehmigung von Octansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 läuft am 31.08.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Octansäure zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 4 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
  • Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 29.02.2028 verschoben.
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Der Beschluss tritt am 12.06.2025 in Kraft.

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/946


23.05.2025
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