Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Iod in Biozidprodukten der Produktart 3
Im Amtsblatt der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/947 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 3 veröffentlicht. Wesentliche Inhalte sind:
- Iod wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 94/2014 als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 3 genehmigt.
- Die Genehmigung von Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 3 läuft am 31.08.2025 aus. Es wurde ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung gestellt. Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Iod zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 3 aus Gründen, die der Antragsteller nicht zu verantworten hat, ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wurde.
- Das Ablaufdatum der Genehmigung wird auf den 29.02.2028 verschoben.
Der Beschluss tritt am 12.06.2025 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/947
23.05.2025